Behördenwillkür

Der Bescheid

Es ist soweit: das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg hat uns einen Bescheid ins Haus geschickt, in dem uns untersagt wird, bestimmte Produkte online zu verkaufen.

Betroffen sind alle nikotinhaltigen Flüssigkeiten mit mehr als 16,7mg/ml Nikotingehalt, weil die Behörde bei uns einen Erlass des Landes Niedersachen aus dem letzten Jahr anwendet. Man habe damit den unklar geregelten Bereich der nikotinhaltigen Gemische bis zum Inkrafttreten des deutschen Gesetzes zur europäischen TPD2 übergangsweise geregelt. (Hier geht es zum Erlass)

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass der Minister im zuständigen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Partei Bündnis 90/Die Grünen angehört. Das ist die gleiche Partei, der Barbara Steffens angehört, die als Ministerin in Nordrhein-Westfalen Ende 2011 dafür gesorgt hat, dass örtliche Behörden den Verkauf von E-Liquids verboten. Mittlerweile ist gerichtlich geklärt, dass das nicht rechtens war und das Land erwartet eine hohe Schadensersatzklage.

Im Erlass wird einfach andere Einstufung des Nikotins vorgenommen, die als Kennzeichnung für diese Produkte einen Totenkopf vorsieht. Bei Kennzeichnung mit Totenkopf ist ein online Verkauf verboten und offline nur mit Sachkundenachweis erlaubt. Dass die Einstufung von nikotinhaltigen Flüssigkeiten in ganz Deutschland und Europa anders gehandhabt wird, interessiert dort keinen.

Auch ein von uns eingereichtes Gutachten einer Chemieberatungsfirma, die hauptberuflich solche Einstufungen vornimmt, hat nicht beeindruckt. Man folge zwar diesen Ausführungen, halte sie aber nicht für zwingend.

Schon seit Juli befanden wir uns im sogenannten Anhörungsverfahren. Darin haben wir versucht, mit dem Gewerbeaufsichtsamt normal zu kommunizieren, was allerdings nicht möglich war. Es gab weder Antworten auf unsere Fragen noch konstruktive Gespräche. Es kommen nur behördliche Schreiben, in denen angeordnet wird. Offensichtlich war sich das Amt seiner Sache auch nicht sicher, denn in diesem Zeitraum haben wir mehrere unterschiedliche Aufforderungen bekommen, mit wechselnden Nikotingrenzwerten. Auf unsere Frage was denn nun richtig sei, wurde jeweils immer auf das letzte Schreiben verwiesen.

Wir hängen den Bescheid an diesen Beitrag an, damit sich jeder ein Bild formen kann, was eine Behörde mit unseren Steuergeldern Sinnvolles anstellt. Selbstverständlich werden wir Einspruch einlegen. Nur ist dieser Bescheid mit sofortigem Vollzug versehen, was bei Zuwiderhandlung umgehend die Fälligkeit des angegebenen Zwangsgelds von € 10.000 je Verstoß nach sich zieht.

Und das alles nur zu Eurem Schutz! Unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes wird hier lokal ein Exempel statuiert und ein einzelnes Unternehmen drangsaliert. Auch wettbebewerbsrechtlich kann es nicht sein, dass in Niedersachsen etwas verboten ist, dass 20 km weiter im Land Bremen erlaubt ist. Diese Aktion beschert uns einen unglaublichen Wettbewerbsnachteil, der in keinem Verhältnis zum Zweck steht, denn in 4 Monaten muss das Produkt sowieso bundesweit einheitlich geregelt sein.

Natürlich werden wir Regressansprüche geltend machen, falls wir gewinnen, denn uns werden maßgebliche Umsätze wegbrechen. Unsere
Kollegen werden sich wahrscheinlich freuen, denn es ist nur Niedersachsen und speziell wir betroffen.

Eine Behörde ist ja auch nicht zu belangen und darum ist Willkür kein Problem. Falls sie am Ende das Verfahren doch verlieren, wird garantiert kein Sachbearbeiter gekündigt, keine Pension minimiert um davon die Regressansprüche zu bezahlen. Die Zeche zahlen wir und Ihr.

Ist es nun aus mit den Bunkerbasen?

Für uns in Niedersachsen ein eindeutiges Ja, solange wir nicht vor Gericht gewonnen haben. Wir haben uns deshalb für eine andere Lösung entschieden: Alle Kunden, die uns einen Gewerbeschein (uns ist es egal welches Gewerbe) zukommen lassen, können weiterhin alles kaufen (auch nach der TPD2). Privatkunden (bzw. die, die keinen Gewerbeschein vorlegen) können über unseren Partner shop in England www.hisvape.eu alles bestellen. Das ist übrigens total legal, denn im UK, so wie in anderen europäischen Ländern, gilt dieser Erlass nicht.

Uns kostet das eine Menge Zeit und Geld und dem Land Niedersachen entgehen Steuern und unter Umständen sogar Arbeitsplätze.

Wir hoffen natürlich auf reges Teilen dieses Beitrags, auf Meinungen, Unterstützung und Verständnis, denn uns hat die ungerechte Überregulierung leider schon vor Inkraftreten der TPD2 getroffen.

Neuigkeiten und Änderungen werden wir hier im Blog posten, über Facebook und unserer Website davon berichten.

Paul Willemsen
– CEO

VAPE GmbH

 

 

Recent Posts
Showing 14 comments

Leave a Comment